Radiochirurgie




 
Consensus der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie zur Qualitätssicherung bei der stereotaktischen Radiochirurgie
Vorbemerkung:

Unter Radiochirurgie versteht man alle Formen der Anwendung ionisierender Strahlung zur präzisen und kompletten Devitalisierung eines definierten Gewebsvolumens im Gehirn.

Das Prinzip der Radiochirurgie kann heute mit verschiedenen Methoden realisiert werden: Zum einen durch die externe Strahlenchirurgie nach dem sogenannten Einzeldosis-Konvergenz-Prinzip ("GAMMA-KNIFE", LINAC) oder mit Teilchenbeschleunigern durch Ausnutzung des Bragg peaks. Zum anderen durch die stereotaktische Einlage von Strahlenquellen in das Gewebe (interstitielle Strahlenchirurgie, Brachy-Therapie).

Die Methode der externen Radiochirurgie, d.h. der stereotaktisch gesteuerten hochpräzisen Einzeldosis-Konvergenz-Bestrahlung, wurde 1951 von dem Stockholmer Neurochirurgen Lars Leksell eingeführt. Es wurde das sogenannte GAMMA-KNIFE entwickelt, das durch extreme Fokussierung multipler engkollimierter Kobalt 60-Strahlenquellen die präzise strahlenchirurgische

Behandlung sehr kleiner Zielvolumina mit äußerst steilem Dosisrandabfall ermöglicht. Mit der Gamma-Einheit liegen weltweit die größten klinischen Erfahrungen und die längsten Verlaufsbeobachtungen vor. Das hochspezialisierte und international standardisierte Gerät ist geeignet für sehr kleine Zielvolumina (Minimum 4 mm).

Anfang der 80er Jahre wurde die Einzeldosis-Konvergenz-Bestrahlung mit Linearbeschleunigern, die in großem Umfang in der konventionellen Strahlenchirurgie eingesetzt werden, etabliert (LINAC-Strahlenchirurgie). Die Beschleuniger müssen für die speziellen Erfordernisse der Strahlenchirurgie modifiziert werden. Um eine der Gamma-Einheit vergleichbare Genauigkeit in der Festlegung des Zielvolumens zu erzielen, ist ebenfalls das Anlegen eines stereotaktischen Rahmens und die Benutzung eines Computer-gesteuerten Bestrahlungssystems erforderlich. Das kleinste mit dem Linearbeschleuniger behandelbare Zielvolumen hat einen Durchmesser von 5 mm, der Dosisabfall entspricht dem der Gamma-Knife-Technik.

Eine Vergrößerung des Zielvolumens kann durch Aneinandersetzen mehrerer Teilvolumina sowohl mit der Gamma-Einheit als auch mit dem LINAC erreicht werden. Bei dem LINAC und der Gamma-Einheit können unterschiedliche Kollimatoren benutzt werden, die beim LINAC eine stufenlose Behandlung von Feldern zwischen 5 und 20 mm, eingeschränkt bis 50 mm, Durchmesser erlauben. Entsprechend der Tumorkonfiguration können irreguläre Volumina sowohl mit der Gamma-Einheit als auch mit dem LINAC durch Aneinandersetzen mehrerer kugeliger Volumina bestrahlt werden, jedoch unter Inkaufnahme von Dosisinhomogenitäten; die klinische Bedeutung dabei auftretender Dosisspitzen ist umstritten. Unter der Voraussetzung einer optimierten Bestrahlungsplanung ergeben sich keine Unterschiede mit beiden Methoden im Hinblick auf die Konturierung des irregulären Volumens. Die Entwicklung eines Lamellenkollimators bietet bei der LINAC-Technik eine optimale Anpassung an ein irreguläres Tumorvolumen. Die Größe des Zielvolumens muß aus strahlenbiologischen Gründen begrenzt werden: Je größer das Zielvolumen, desto höher ist die Integraldosis für Teile des normalen Hirngewebes, und dadurch steigt das Risiko von Nebenwirkungen, insbesondere das Risiko einer Strahlennekrose.

Die stereotaktische Einlage von Strahlenquellen, die interstitielle Strahlenchirurgie (Brachy-Therapie), ist eine invasive Methode mit eingeschränkter Indikationsbreite. Sie vereinigt die Vorteile der stereotaktischen Präzision und Genauigkeit mit den Vorteilen einer protrahierten Dosisapplikation. Sie hat gegenüber der externen Einzeldosis-Bestrahlung den Vorteil, daß die Integral-Dosis wesentlich geringer ist und damit auch größere Tumoren behandelt werden können. Größere (bis zu einem Durchmesser von 40 mm) und irreguläre Volumina können durch Implantation mehrerer Strahlenquellen (Seeds) behandelt werden. Im Gegensatz zu den externen Einzeldosis-Bestrahlungen kann naturgemäß die interstitielle Bestrahlung bei AV-Angiomen nicht eingesetzt werden.


Bisherige Erfahrungen und Indikationen:

Die am besten abgesicherte Indikation für externe strahlenchirurgische Behandlung sind kleine arteriovenöse Malformationen im Gehirn mit einem Durchmesser von unter 2,5 cm, insbesondere in kritischen Regionen. Bei diesen Fehlbildungen kann durch Applikation von Einzeldosen zwischen 20 und 25 Gy in 85-90% der Fälle totale Obliteration erzielt werden. Die nächst wichtigste Indikation ist die Behandlung tiefliegender inoperabler Solitärmetastasen mit geringer Strahlenempfindlichkeit (Melanom, Hypernephrom). Der Wert der Strahlenchirurgie ist bei dieser Indikation unumstritten, es besteht allerdings noch ein Bedarf zur Klärung mehrerer wissenschaftlicher Fragen, z.B. ob nach der Radiochirurgie noch eine konventionelle Bestrahlung des gesamten Gehirnschädels erforderlich ist.

Die Behandlung von inoperablen gutartigen Hirntumoren, wie z.B. medialen Keilbeinmeningeomen und bestimmten Hypophysengeschwülsten, die in den Sinus cavernosus gewachsen sind, sowie Craniopharyngeomen, ist technisch sehr anspruchsvoll. Wenn diese Tumoren chirurgisch nur teilweise entfernbar sind, können sie anschließend und ergänzend strahlenchirurgisch behandelt werden. Es bestehen hier bisher jedoch noch keine ausgiebigen klinischen Erfahrungen, so daß diese Indikationen noch als experimentell einzustufen sind und noch umfangreiche Langzeitstudien erfordern. Über den Wert der Strahlenchirurgie bei Akustikusneurinomen gibt es ausreichend Erfahrung. Die Indikation zur Strahlenchirurgie ist im Einzelfall zu stellen und gegenüber der offenen Chirurgie abzuwägen.
Medizinischer Teil:

Gemeinsame Indikationsstellung durch Neurochirurgen und Strahlentherapeuten.

Verbindliche Indikationsliste

Patientenaufklärung

Sicherung der Diagnose

Kontrolle der Therapieparameter obligat durch einen zweiten Arzt oder Physiker


Anzustreben ist eine Standardisierung des Behandlungsplanes, wobei die Behandlungsparameter genau definiert werden: Tumorrand-Dosis, therapeutische Isodose am Tumorrand, Dosisvolumenhistogramm zur Dokumentation der Übereinstimmung des Behandlungsvolumens mit dem Zielvolumen.




Nachuntersuchungen:

Entsprechend einer lndikationsliste sollte für jede Entität ein spezielles Nachsorge-Protokoll erstellt werden. Alle Patienten müssen im Erlebensfall in halbjährlichen Abständen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nachuntersucht werden. Da es sich bei diesen Hirntumor- bzw. Hirnangiom-Patienten um gemeinsame Patienten von Neurochirurgen und Strahlentherapeuten handelt, müssen diese Nachuntersuchungen kollegial, entweder gemeinsam oder durch gegenseitige Information, erfolgen. Der Therapieerfolg und die Nebenwirkungen müssen in einem Nachuntersuchungsprotokoll festgehalten werden.

Als nächster Schritt soll ein Arbeitskreis "Radiochirurgie" aus Neurochirurgen, Strahlentherapeuten und Medizinphysikern organisiert werden. Er soll eine Indikationsliste und Vorschläge für einheitliche Therapie- und Nachuntersuchungsprotokolle erstellen. Erstrebenswert wäre eine zentrale Erfassung und Auswertung der Daten.

Januar 1996


Prof. Dr. H.-D. Herrmann
1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie


Prof. Dr. M. Bamberg
Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie


Prof. Dr. R.-P. Müller
Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft Radioonkologie der Deutschen Krebsgesellschaft





Letzte Änderung 10.11.03