Erwerb der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer im deutschen Sprachraum tätig ist und als Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie anerkannt ist. Die bisher in der Gesellschaft als ordentliche Mitglieder geführten Personen behalten auf Wunsch den Status des ordentlichen Mitgliedes, auch wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen.

Mitgliedsbeitrag pro Jahr:

für liquidationsberechtigte Mitglieder und solche Mitglieder,
die an den Liquidationserlösen des Krankenhauses beteiligt sind

 220 €
für Mitglieder ohne Liquidationseinkommen  145 €


Außerordentliche Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder können alle an der Neurochirurgie interessierten ärztlich und wissenschaftlich Tätigen werden.

Wer als ordentliches oder außerordentliches Mitglied aufgenommen werden will, muss einen schriftlichen Antrag, der von zwei ordentlichen Mitgliedern schriftlich befürwortet ist, an den Sekretär der Gesellschaft richten. Über die Aufnahme entscheidet der Erweiterte Vorstand mit Stimmenmehrheit von zwei Dritteln.

Umwandlung der außerordentlichen Mitgliedschaft
Erfüllt ein außerordentliches Mitglied die Bedingungen der ordentlichen Mitgliedschaft nach § 4, Abs. 2 der Satzung, hat es den Sekretär darüber zu informieren. Mit einem formlosen Schreiben und der Anerkennungsurkunde als Arzt/Ärztin für Neurochirurgie (Kopie) bittet das Mitglied um die Umwandlung. Der Sekretär legt diesen Antrag dem Vorstand zur Entscheidung vor. Nach erfolgter Umwandlung erhält das Mitglied den Status des ordentlichen Mitgliedes.

Mitgliedsbeitrag pro Jahr:

Für außerordentliche Mitglieder und Assistenzärzte/-innen in Weiterbildung  85 €


Korrespondierende Mitgliedschaft

Zu korrespondierenden Mitgliedern können Wissenschaftler/-innen ernannt werden, die fachliche und freundschaftliche Verbindungen zur Gesellschaft pflegen. Ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Ehrenmitgliedschaft

Zu Ehrenmitgliedern können besonders verdiente Wissenschaftler/-innen ernannt werden, die die Neurochirurgie wesentlich gefördert haben. Ihre Ernennung erfolgt auf einstimmigen Vorschlag des Erweiterten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Ordentliche Mitglieder, die zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, behalten den Status der ordentlichen Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Studentische Mitgliedschaft

Studierende der Medizin, die der Neurochirurgie verbunden sind, können studentische Mitglieder werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft entspricht dem in der Satzung unter §4 (1) beschriebenen Verfahren bei den außerordentlichen Mitgliedern.

Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

Antrag auf Mitgliedschaft in der DGNC (PDF-Datei zum Ausfüllen)
Bitte alle freien Felder in der Datei ausfüllen und den Antrag unterschrieben zusammen mit den Anlagen an die Geschäftsstelle per E-mail oder Post senden.

Die Kontoangaben für die Überweisung des Mitgliederbeitrages an die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie lauten:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Braunschweig
IBAN DE02 3006 0601 0006 1601 07
BIC DAAEDEDDXXX

 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen

Entscheidung über Neuaufnahme

Über Neuaufnahmen in die DGNC wird mit dem Erweiterten Vorstand entschieden. Vollständige Anträge werden von der Geschäftsstelle entgegengenommen. 

Nächste Sitzung des Erweiterten Vorstandes:

  • Im Rahmen der DGNC Vorstandssitzung am 26.01.2024 (Anträge müssen bis spätestens 10.01.2024 vollständig vorliegen)
  • DGNC Vorstandssitzung im Rahmen der Jahrestagung am 09.06.2024 (Anträge müssen bis spätestens 15.05.2024 vollständig vorliegen)